Hinweise zur Veröffentlichung von Fotos in unseren Galerien:
- Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Erlaubt sind
- Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Damit sind z.B. Bilder aus öffentlichen Wettkämpfen, Spielen oder Veranstaltungen von erwachsenen Personen OK, nicht jedoch von Jugendlichen oder Kindern. Verzichten Sie im Zweifelsfall darauf. Wir weisen alle Redakteure bzw. Fotografen darauf hin, dass insbesondere bei Kinderbildern besondere Vorsicht geboten ist. Achten Sie darauf, in welchen Posen die Kinder und Jugendlichen abgebildet sind oder holen Sie die Erlaubnis der Eltern ein.


